Clubordnung
- Die Clubräumlichkeiten werden von der Stadt Bad Hall dem Computer Club für den statutengemäßen Vereinsbetrieb zur Verfügung gestellt. Alle Mitglieder und Gäste werden höflich ersucht, dies zur Kenntnis zu nehmen und sich entsprechend zu verhalten.
- In den Clubräumen ist Rauchverbot. Für Raucher sind im Vorraum bzw. am Vorplatz beim Eingang Aschenbecher bereitgestellt. Bitte Raucherzonen sowie die sanitären Anlagen in sauberem Zustand verlassen.
- Am Vorplatz besteht behördliches Halteverbot! Kurze Ladetätigkeiten werden meistens geduldet, es ist jedoch – besonders bei Veranstaltungen im Kurtheater - zu beachten, dass niemand gefährdet, behindert oder belästigt wird. Fahrzeuge sind grundsätzlich am benachbarten Großparkplatz (Karl-Wögerer-Platz) abzustellen.
- Für Garderobe und sonstige mitgebrachte Gegenstände kann vom Club keine Haftung übernommen werden.
- Bei den Clubabenden und sonstigen Veranstaltungen stehen die clubeigenen Geräte im möglichen Ausmaß für alle Mitglieder und Gäste zur Verfügung. Ebenso können mitgebrachte Geräte genutzt werden.
- Für die Verwendung lizenzpflichtiger Software auf privaten Geräten im Clublokal haften ausschließlich die betreffenden Anwender bzw. die Besitzer. Eine gewerbliche Tätigkeit in den Clubräumen ist nicht gestattet. Ebenso ist alles zu unterlassen, was gegen geltende Gesetze verstößt oder dem Ansehen oder der Ausstattung des Vereines schadet.
- Der Computer Club sieht eine besondere Aufgabe in der Information von Computer-Einsteigern, Förderung von Computeraktivitäten von Jugend und Senioren, Hilfestellung bei Problemen, im Erfahrungsaustausch und im gemütlichen Zusammensein.
- Alle Mitglieder und Gäste werden ersucht, diese Bestrebungen im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu unterstützen.